Psychotherapie über die Grundversicherung der Krankenkasse

Psychologische Psycho­therapie kann seit dem 1.7.2022 über die Grund­versicherung vergütet werden, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt. Eine solche Anordnung wird von den Haus­ärztinnen und Haus­ärzten ausgestellt, wenn eine behandlungs­bedürftige Problematik vorliegt.

Psychotherapie im Selbstzahlungsmodell

Es ist auch möglich Gespräche selbst zu bezahlen, ohne die Krankenkasse zu involvieren. Das Stundenhonorar für Einzeltherapie beträgt 160 CHF pro 60 Minuten Therapie inklusive Vor- und Nachbereitungszeit. 

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen übernehmen IV, Opfer­hilfe oder die Unfall­versicherung einen Teil der Kosten.