
Psychotherapie über die Grundversicherung der Krankenkasse
Psychologische Psychotherapie kann seit dem 1.7.2022 über die Grundversicherung vergütet werden, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt. Eine solche Anordnung wird von den Hausärztinnen und Hausärzten ausgestellt, wenn eine behandlungsbedürftige Problematik vorliegt.
Psychotherapie im Selbstzahlungsmodell
Es ist auch möglich Gespräche selbst zu bezahlen, ohne die Krankenkasse zu involvieren. Das Stundenhonorar für Einzeltherapie beträgt 160 CHF pro 60 Minuten Therapie inklusive Vor- und Nachbereitungszeit.
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
Unter bestimmten Bedingungen übernehmen IV, Opferhilfe oder die Unfallversicherung einen Teil der Kosten.